Infos von A - Z
Absenzen
Als Absenz gilt die nicht voraussehbare bzw. nicht bewilligte Abwesenheit von der Schule (Krankheit, Unfall oder andere unvorhersehbare Absenzen). Wenn das Kind den Unterricht nicht besuchen kann, sind die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten verpflichtet, die zuständige Lehrperson vor Unterrichtsbeginn über die Absenz zu informieren und diese zu begründen.
Arzt- oder Zahnarzttermine sind, wenn möglich, ausserhalb der Unterrichtszeit zu vereinbaren. Die Abmeldung erfolgt über die App «KLAPP», Rubrik Absenzen (nicht Rubrik Nachrichten).
Arztbesuch
Im Vollzeitkindergarten, in der 4. Klasse und in der 2. Oberstufe werden die Schülerinnen und Schüler durch den Schularzt untersucht. Dieser Reihenuntersuch ist für die Eltern unentgeltlich und wird durch die Schule organisiert. Der Arzt informiert die Eltern über allfällige Befunde. Die Schularztkarte (blaue resp. rosa Kartonmappe) ist bei den Eltern deponiert.
Blockzeiten
Für den Kindergarten und die Primarschule gelten folgende Blockzeiten: Montag bis Freitag, 7.50 Uhr bis 11.40 Uhr. Bei krankheitsbedingten Ausfällen von Lehrpersonen oder sonstigen Stundenplan-Lücken werden die Kinder in der Schule betreut, respektive unterrichtet.
Evakuationsübung
In jedem Schulhaus üben alle Anwesenden mindestens einmal jährlich die Notfall-Evakuierung. Die Übung erfolgt unangekündigt mit dem Ziel, alle Schülerinnen und Schüler so schnell wie möglich geordnet aus dem Schulhaus zum Sammelplatz zu bringen.
Fahrradbenützung
Der Schulweg liegt in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten. Die Schule empfiehlt aus Sicherheitsgründen, den Schulweg zu Fuss zu gehen. Schülerinnen und Schüler ab der 1. Primar dürfen mit dem Fahrrad zur Schule fahren. Zudem sind die Fahrrad-Abstellplätze beschränkt. Es wird dringend empfohlen, einen Velohelm zu tragen und das Fahrrad abzuschliessen. Die Schule übernimmt keine Verantwortung für parkierte Fahrräder.
Ferienplan
Der Ferienplan finden Sie im Schulblatt und auf der Homepage.
Homepage
Homepage: https://flueelen.ch/schule
Kirche / Katholischer Religionsunterricht
Der katholische Religionsunterricht, sowie die Teilnahme an kirchlichen Feierlichkeiten ist freiwillig und wird nicht von der Schule organisiert (Personal/Unterricht). Fragen oder Unklarheiten richten Sie direkt an das Pfarreisekretariat oder an die entsprechende Lehrperson katholischer Religionsunterricht.
Die Schule stellt der Kirche die Räumlichkeiten zur Verfügung. Nicht katholische Kinder werden während der Schulmessen von Lehrpersonen unterrichtet und während dem katholischen Religionsunterricht in der Schule betreut.
Im Schulblatt und auf unserer Homepage finden Sie die Daten der Feierlichkeiten in der Kirche.
Klapp
Als Kommunikationsmittel zwischen Eltern und Schule benützen wir die App «KLAPP». Bei Fragen melden Sie sich bei der Klassenlehrperson.
Schulergänzende Betreuung
Auf das Schuljahr 2024/2025 erweitert die Schule Flüelen das schulergänzende Betreuungsangebot. Detaillierte Informationen finden Sie auf der Homepage.
Die schulergänzende Betreuung der Schule Flüelen
- ist ein freiwilliges schulergänzendes Betreuungsangebot für alle Schülerinnen und Schüler.
- fördert Kinder und Jugendliche im sozialen Verhalten, im Lernen und Spielen altersentsprechend.
- findet während der Schulzeiten (Schul- und Ferienplan Schule Flüelen), nicht in den Schulferien, statt.
Angebot 1 Betreuung vor Unterrichtsbeginn
07.00 – 08.15 Uhr, an fünf Wochentagen. Von 07.00 – 07.45 Uhr findet das Angebot nur statt, wenn mindestens drei Schülerinnen/Schüler anmeldet sind.
Angebot 2 Betreuung über den Mittag
11.45 – 13.10 Uhr am Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, Betreuung, inkl. Mittagessen im Pflegezentrum Urnersee
Angebot 3 Betreuung nach Unterrichtsende für Kindergarten - 2. Primar / Betreute Hausaufgabenzeit für 3. - 9. Schuljahr
Gemäss Stundenplan nach Unterrichtsende während 1 Stunde am Montag, Dienstag, Donnerstag. Die betreute Hausaufgabenzeit ist kein Gefäss der Nachhilfe und keine Erweiterung des Unterrichts.
Selbstdispensation
Eltern erhalten die Möglichkeit, ihr Kind bis zu vier Schulhalbtagen pro Schuljahr in eigener Kompetenz vom Schulunterricht unbegründet zu dispensieren. Es bestehen Fristen bezüglich der Einreichung des Gesuchs.
Detail-Bedingungen dazu entnehmen Sie auf dem Formular «Selbstdispensation durch die Eltern». Das Formular kann auch bei der Klassenlehrperson bezogen werden.
Für den ganztägigen Ministrantenausflug muss eine Selbstdispensation eingereicht werden (zwei Halbtage).
Unterrichtszeiten
Gemäss Stundenplan
Kindergarten 08:20 – 11:40 und 13:20 – 14:50 Uhr Primarstufe 07:50 – 11:40 und 13:20 – 14:50 Uhr bzw. 15.20 Uhr Oberstufe 07:30 – 11:40 und 13:20 – 14:50/15:45 Uhr Am Mittwochnachmittag ist schulfrei. Ausnahmen: am Mittwoch, 28. Mai 2025 und 18. Juni 2025, findet der Unterricht auch am Nachmittag statt.
Unfallversicherung
Gemäss Krankenversicherungsgesetz ist es Sache der Eltern, ihre Kinder ausreichend gegen Unfall zu versichern. Normalerweise erfolgt dies über die private Krankenkasse. Die Schule hat für Schülerinnen und Schüler keine Unfallversicherung.
Urlaubsgesuche
Unter Beurlaubung versteht man die vorhersehbare Abwesenheit einer Schülerin, eines Schülers. Die Gesuche sind der Klassenlehrperson frühzeitig einzureichen. Diese führt die Kontrolle.
Zuständigkeiten:
a) Selbstdispensationen max. vier Schulhalbtage (siehe oben)
b) Die Klassenlehrperson für höchstens sechs Schulhalbtage pro Schuljahr
c) Der Schulrat für mehr als sechs Schulhalbtage pro Schuljahr
Im Weiteren kontaktieren Sie die Schulleitung.
Das Formular «Urlaubsgesuch für Schülerinnen und Schüler» kann auch bei der Klassenlehrperson bezogen werden.
Vorgehen bei Schulproblemen, Anliegen und Fragen
Beanstandungen zum Schulbetrieb oder zur Schulorganisation werden in erster Linie im Gespräch mit der zuständigen Lehrperson erörtert und bereinigt. Ergibt diese Besprechung kein befriedigendes Ergebnis, kann die Schulleitung kontaktiert werden.
Zahnarzt
Die Eltern erhalten anfangs Schuljahr einen Elternbrief und ein schulzahnärztliches Untersuchungsblatt, mit dem sich die Kinder bei ihrer Zahnärztin oder ihrem Zahnarzt zur Kontrolle anmelden können. Der Untersuch ist obligatorisch und bis Ende Mai durchzuführen. Der schulzahnärztliche Untersuch ist für die Eltern kostenlos. Über allfällige notwendige Behandlungen entscheiden die Eltern. Die Behandlungskosten gehen in jedem Fall zulasten der Eltern.
Znüni
Die Schule Flüelen legt grossen Wert auf eine sinnvolle Pausenverpflegung. Bewährt haben sich verschiedene Früchte, Rohgemüse und Brote.
Zweimal wöchentlich wird im Schulhaus Gehren der Pausenkiosk angeboten. Dieser leckere, gesunde Pausenkiosk wird von Oberstufen-Schülerinnen und -schülern unter kundiger Anleitung von unserer Fachlehrperson Wirtschaft Arbeit Haushalt (WAH) und einer Klassenlehrperson zubereitet und organisiert.